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Art 65 EuUnthVO — Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

EuUnthVO

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Rahmen dieser Verordnung bedarf es weder der Legalisation noch einer ähnlichen Förmlichkeit.