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Art 1 EuTerrorÜbkG

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Straßburg am 27. Januar 1977 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.