nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 3 EuRFVerhÜbkG

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 22. Januar 1965 zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Werden Taten nach Artikel 2 nicht im Inland begangen, so gilt das deutsche Strafrecht unabhängig vom Recht des Tatorts.