nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 EuAstroOrgVorRProtV

Verordnung zu dem Protokoll vom 12. Juli 1974 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Organisation und die Mitglieder ihres Personals gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Unfallversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Versicherungs- und Umlagepflicht nach dem Recht der Arbeitsförderung, soweit diese Mitglieder einem System der sozialen Sicherheit, das die Organisation als eigenes System einrichtet und unterhält, oder einem System der sozialen Sicherheit einer anderen zwischenstaatlichen Organisation, dem sich die Organisation anschließt, angehören, und sofern die sozialen Leistungen des betreffenden Systems nach Konsultation mit der Organisation von der Bundesrepublik Deutschland für ausreichend gehalten werden.

---

Zitiervorschlag: § 2 EuAstroOrgVorRProtV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EuAstroOrgVorRProtV/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
