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§ 1 EthRG — Bildung des Deutschen Ethikrats

Ethikratgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es wird ein unabhängiger Sachverständigenrat gebildet, der die Bezeichnung "Deutscher Ethikrat" trägt.