§ 1 ErzankV (Brandenburg) — Geltungsbereich

Erzieheranerkennungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt die Gleichstellung von Abschlüssen in Erzieherberufen, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben wurden,und die ergänzende Qualifizierung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher".