Diese Verordnung regelt die Gleichstellung von Abschlüssen in Erzieherberufen, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben wurden,und die ergänzende Qualifizierung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher".