(1) Disziplinarmaßnahmen sind
1.
Verweis,
2.
Ausgangsbeschränkung,
3.
Geldbuße,
4.
Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe,
5.
Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Disziplinarmaßnahmen sind
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.