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§ 42 ZDG — Ende des Zivildienstes

Zivildienstgesetz

Stand: 06.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Der Zivildienst endet durch Entlassung oder Ausschluss.