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§ 3 ErnennV (Brandenburg) — Übertragung von Ämtern ohne Ernennung

Ernennungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die §§ 1 und 2 gelten entsprechend für die Übertragung höherwertiger Ämter, die keiner Ernennung bedürfen.