Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anordnung des Ministerpräsidenten über die Ernennung der Beamten des Freistaates Sachsen (SächsErnAO) vom 24. Oktober 1991 (SächsGVBl. S. 381) außer Kraft.
Dresden, den 2. Dezember 1994
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf