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§ 3 ErdölFrV 6 — Inkrafttreten

Sechste Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes

Historische Fassung: Stand 19.03.2026 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.