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§ 2 ErdölFrV 6 — Außerkrafttreten

Sechste Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes

Historische Fassung: Stand 19.03.2026 bis 01.09.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.