nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 ErdölBevVbdStiRV

Verordnung über das Stimmrecht der Mitglieder des Erdölbevorratungsverbandes

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.