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§ 2 EpiMPuPSABeschV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie

Historische Fassung: Stand 03.06.2021 bis 01.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Mai 2022 außer Kraft.