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§ 6 EntsorgFondsG — Satzung

Entsorgungsfondsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Kuratorium erlässt eine Satzung. In der Satzung werden die Einzelheiten der Organisation und der Ausführung der Aufgaben des Fonds geregelt.