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§ 13 EntsorgFondsG — Aufsicht

Entsorgungsfondsgesetz

Stand: 12.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Fonds untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auszuüben ist.