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§ 74 EnWG — Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Energiewirtschaftsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 05.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Einleitung von Verfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 und Entscheidungen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Teiles 3 sind auf der Internetseite und im Amtsblatt der Regulierungsbehörde zu veröffentlichen. Im Übrigen können Entscheidungen von der Regulierungsbehörde veröffentlicht werden.