nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 26 EnWG — Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

Energiewirtschaftsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 30.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen erfolgt abweichend von den §§ 20 bis 24 auf vertraglicher Grundlage nach Maßgabe der §§ 27 und 28.