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# § 5 EnWFachwBAProFV — Prüfungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“

Energiewirtschaftsfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung  
Stand: 28.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Energiebeschaffung und Energievertrieb durchführen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prozesse der Energiebeschaffung und des Energievertriebs schnittstellenorientiert und wirtschaftlich unter Berücksichtigung von technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen sowie unter rechtlichen Rahmenbedingungen zu planen, zu steuern und zu optimieren. Dies umfasst die Fähigkeit, Aspekte der Nachhaltigkeit zu beachten. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. Analysieren des Energiemarktes in Bezug auf die Energiebeschaffung,

- 2. Eindecken von Kundenlastprofilen mit Produkten des Energiehandels,

- 3. Durchführen des Portfoliomanagements im Rahmen des Risikomanagements,

- 4. Entwickeln von Vertriebsstrategien und Produkte mit den entsprechenden Verträgen kundenorientiert ableiten und vermarkten,

- 5. Einsetzen von Kalkulations- und Controllingmethoden, Erstellen von Abweichungsanalysen, Identifizieren und Bewerten von Schwachstellen und Risiken sowie Erarbeiten von Lösungen für die festgestellten Defizite.

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Zitiervorschlag: § 5 EnWFachwBAProFV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EnWFachwBAProFV/5

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