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§ 19 EnVKG 2012 — Kostenfreiheit und Duldungspflicht

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

Außer Kraft: § 19 ist seit 30.07.2026 nicht mehr im EnVKG 2012 enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

(1) Für den Eigentümer und den Mieter eines Heizgerätes nach § 1 Absatz 2 ist das Anbringen des Etiketts und die Information nach § 18 Absatz 1 durch den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 oder den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 kostenfrei.

(2) Der Eigentümer und der Mieter eines Heizgerätes nach § 1 Absatz 2 haben das Anbringen des Etiketts nach § 16 Absatz 1 oder § 17 Absatz 1 zu dulden.