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§ 8 EnSiTrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Energiesicherungstransportverordnung

Historische Fassung: Stand 01.09.2023 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.