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§ 15 EnEfG — Information und Beratung im Kundenverhältnis

Energieeffizienzgesetz

Stand: 18.11.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bieten Betreiber von Rechenzentren Dienstleistungen für Dritte (Kunden) an, so sind die Betreiber ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, die direkt den Kunden zuzuordnenden Energieverbräuche pro Jahr gegenüber diesen Kunden darzustellen.