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§ 3 ElektronAusbV 2008 — Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Energie- und Gebäudetechnik,
2.
Automatisierungstechnik oder
3.
Informations- und Telekommunikationstechnik.