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§ 1 ElektronAusbV 2008 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Elektroniker und Elektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung für das Gewerbe Nummer 25, Elektrotechniker, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.