nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 EinwV — Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung

Einwilligungsverwaltungsverordnung

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Stelle führt ein öffentliches Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung.