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§ 10 EinkFachwBAProPPrV — Ausbildereignung

Einkaufsfachwirt-Bachelor Professional in Procurement-Prüfungsverordnung

Stand: 24.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.