Art 16 EinigVtr — Übergangsvorschrift bis zur Bildung einer gesamtberliner Landesregierung

Einigungsvertrag

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zur Bildung einer gesamtberliner Landesregierung nimmt der Senat von Berlin gemeinsam mit dem Magistrat die Aufgaben der gesamtberliner Landesregierung wahr.