nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 EinglMV 2024 — Neuberechnung der Anteile nach Veränderung der Zuständigkeit von Jobcentern

Eingliederungsmittel-Verordnung 2024

Historische Fassung: Stand 01.01.2024 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Verändert sich die Zuständigkeit von Jobcentern für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verlauf des Jahres 2024, so kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Neuberechnung der Anteile für die betreffenden Jobcenter vornehmen. Dabei werden die anderen und ergänzenden Maßstäbe nach § 1 Absatz 3 und 5 und nach § 2 Absatz 4 und 5 berücksichtigt.