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§ 13 EhrenamtStiftG — Inkrafttreten

Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Stand: 02.04.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.