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# Anlage 2 EfbV 2017 — (zu § 23 Satz 2) Mindestinhalt von Überwachungsberichten

Entsorgungsfachbetriebeverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2784 - 2785)

- 1. Angaben zur Zertifizierungsorganisation

  - a) Name und Anschrift der technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft

  - b) Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für die Zertifizierung des Betriebes

- 2. Angaben zu dem oder den prüfenden Sachverständigen

  - a) Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

  - b) Zeitraum der aufeinanderfolgenden Überprüfungen des Betriebes durch einen Sachverständigen

- 3. Angaben zum Entsorgungsfachbetrieb

  - a) Name und Anschrift (Hauptsitz)

  - b) Gewerbeanmeldung (Datum der Anmeldung, zuständige Behörde und Aktenzeichen)

  - c) Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist)

  - d) Standorte

    - aa) Anzahl der Standorte

    - bb) Name, Anschrift und Kennnummer(n) nach § 28 NachwV für jeden Standort

    - cc) Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners für jeden Standort

    - dd) Benennung der zuständigen Überwachungsbehörde für jeden Standort

    - ee) Benennung wesentlicher Änderungen seit der letzten Überprüfung für jeden Standort (zum Beispiel: Änderung der zertifizierten Tätigkeiten oder Abfallarten)

- 4. Angaben zum Überwachungsvorgang

  - a) bei technischen Überwachungsorganisationen: Datum des Abschlusses des Überwachungsvertrages und der behördlichen Zustimmung zum Überwachungsvertrag

  - b) bei Entsorgergemeinschaften: Datum der Anerkennung der Entsorgergemeinschaft und des Eintritts des Betriebes in die Entsorgergemeinschaft

  - c) letzter Überwachungstermin (vor dem hier dokumentierten)

  - d) Anlass und Ablauf der Überwachung

  - e) durchgeführte angekündigte und unangekündigte Vor-Ort-Termine im Überwachungszeitraum (Benennung von Ort, Datum, Dauer sowie der Teilnehmer und ihrer Funktion)

  - f) weitere Überwachungsmaßnahmen (z. B. Sichtung von Unterlagen, Befragung von Mitarbeitern)

  - g) durchgeführte andere Fremdkontrollen

- 5. Angaben zur Betriebsorganisation (für jeden Standort)

  - a) Zweck des Betriebes

  - b) Tätigkeiten des Betriebes

  - c) Art, Menge und Herkunft der bewirtschafteten Abfälle

  - d) Anzahl der Beschäftigten

  - e) bestellte Betriebsbeauftragten (Name, Anschrift und Fachkundenachweis der Beauftragten sowie Datum der Bestellung und der Anzeige der Bestellung bei der Behörde)

  - f) Vorhandensein von Funktionsbeschreibungen und Organisationsplänen

  - g) Vorhandensein von Arbeitsanweisungen

- 6. Angaben zum Inhaber

  - a) Name und Anschrift

  - b) Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit

  - c) Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und der Fortbildung, soweit der Inhaber für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich ist

- 7. Angaben zu den für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen, sofern solche vorhanden sind

  - a) Name und Anschrift

  - b) Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit

  - c) Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung

- 8. Angaben zum sonstigen Personal

  - a) Auswahl des Personals durch den Inhaber

  - b) Ergebnis der Überprüfung der Zuverlässigkeit

  - c) Ergebnis der Überprüfung der Fachkunde und Fortbildung

  - d) Vorhandensein eines schriftlichen Einarbeitungsplanes

- 9. Angaben zur personellen, gerätetechnischen und sonstigen Ausstattung an jedem Standort

  - a) ausreichende Ausstattung mit für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und sonstigem Personal

  - b) Vorhandensein von Einsatzplänen

  - c) notwendige gerätetechnische und sonstige Ausstattung mit Betriebsmitteln

- 10. Angaben zum Betriebstagebuch

  - a) Betriebstagebuch für jeden Standort

  - b) ordnungsgemäße Führung (Dokumentation aller vorgeschriebenen Inhalte)

  - c) ordnungsgemäße Kontrolle durch den Inhaber oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (Name und Telefonnummer der für die Kontrolle verantwortlichen Personen)

- 11. Angaben zum Versicherungsschutz

  - a) Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes

  - b) Nachweis ausreichender Versicherungssummen

- 12. Angaben zur betrieblichen Tätigkeit

  - a) Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (allgemein und branchenspezifisch)

  - b) Vorliegen notwendiger behördlicher Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse

  - c) Einhaltung behördlicher Auflagen und Anordnungen

  - d) Organisation des Arbeitsschutzes einschließlich der technischen Sicherheit

  - e) Erfüllung der Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Sicherheitsbeauftragte

  - f) Erfüllung der Anforderungen an den Betriebsarzt und die Ersthelfer

  - g) Vorhandensein von Notfall-, Brandschutz- und Alarmierungsplänen

- 13. Angaben zu beauftragten Dritten

  - a) Name und Anschrift beauftragter Entsorgungsfachbetriebe (Nachweis der Entsorgungsfachbetriebseigenschaft)

  - b) bei der Beauftragung von Betrieben, die keine Entsorgungsfachbetriebe sind: Name und Anschrift des beauftragten Betriebes, Umfang der Beauftragung und Erfüllung der Anforderungen an die Beauftragung

- 14. Überwachungsergebnis

  - a) Zusammenfassung festgestellter Mängel und Abweichungen

  - b) Behebung durch den Betrieb

  - c) Kontrolle durch den oder die Sachverständigen

  - d) Abschließende Empfehlung des oder der Sachverständigen

  - e) Berichtsdatum und Unterschrift des oder der Sachverständigen

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Zitiervorschlag: Anlage 2 EfbV 2017

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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