§ 23 EfbV 2017 — Überwachungsbericht

Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Sachverständige dokumentiert den Verlauf und das Ergebnis der Überprüfung gegenüber dem Betrieb schriftlich in einem Überwachungsbericht. Der Mindestinhalt des Überwachungsberichts ergibt sich aus Anlage 2.