nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 5 EdlStFAusbV 2025 — Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung  
Stand: 01.08.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

- 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

- 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

- 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

- 2. Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,

- 3. Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,

- 4. Zuordnen von Edelsteinen, organischen Stoffen sowie anderen Besatzmaterialien zu Schmuck oder zu Gerät,

- 5. Entwerfen von Schmuck oder von Gerät,

- 6. Anwenden von Fertigungstechniken,

- 7. computergestütztes Konstruieren sowie Fertigen von Schmuck oder von Gerät,

- 8. Bearbeiten von Oberflächen,

- 9. Herstellen von Fassungen sowie Fassen von Edelsteinen, organischen Stoffen und anderen Besatzmaterialien,

- 10. Aufarbeiten, Umarbeiten sowie Reparieren von Schmuck oder von Gerät,

- 11. Anfertigen von Werkzeugen,

- 12. Fassen von Edelsteinen in Zargenfassungen und in Chatonfassungen,

- 13. Fassen von Edelsteinen in Verschnittfassungen,

- 14. Fassen von Edelsteinen in kombinierten Fassungen,

- 15. Nachbereiten von Schmuck,

- 16. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie

- 17. Beraten von Kundinnen und Kunden und Anbieten von Leistungen.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

- 1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

- 2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

- 3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie

- 4. digitalisierte Arbeitswelt.

---

Zitiervorschlag: § 5 EdlStFAusbV 2025

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EdlStFAusbV%202025/5

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
