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§ 2 EdlStFAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2025 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.