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# Inhaltsübersicht EZulV 1976

Erschwerniszulagenverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 18.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

```
§ 1	Anwendungsbereich
§ 2	Ausschluss einer Erschwerniszulage
§ 2a	Teilzeitbeschäftigung
```

Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse Titel 1 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

```
§ 3	Allgemeine Voraussetzungen
§ 4	Höhe und Berechnung der Zulage
§ 4a	Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 5	Ausschluss der Zulage
§ 6	(weggefallen)
```

Titel 2 Zulage für Tauchertätigkeit

```
§ 7	Allgemeine Voraussetzungen
§ 8	Höhe der Zulage
§ 9	Berechnung der Zulage
```

Titel 3 Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen

```
§ 10	Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
§ 11	Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
```

Titel 4 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern; Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

```
§ 12	Allgemeine Voraussetzungen
§ 13	Höhe der Zulage
§ 14	Berechnung der Zulage
§ 15	Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
```

Titel 5 Sonstige einzeln abzugeltende Erschwernisse

```
§ 16	Zulage für Klimaerprobung
§ 16a	Zulage für Unterdruckkammerdienst
§ 16b	Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
§ 17	Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
```

Abschnitt 3 Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten

```
§ 17a	Allgemeine Voraussetzungen
§ 17b	Höhe der Zulage
§ 17c	Ausschluss der Zulage
§ 17d	Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
```

Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen

```
§ 18	Entstehen des Anspruchs
§ 19	Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 20	(weggefallen)
§ 21	Zulage für besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
§ 22	Zulage für besondere Einsätze
§ 22a	Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 23	Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23a	Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
§ 23b	Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
§ 23c	Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote
§ 23d	Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
§ 23e	Zulage für Minentaucher
§ 23f	Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
§ 23g	Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
§ 23h	Zulage für Fallschirmspringer
§ 23i	Zulage für Tätigkeiten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
§ 23j	Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23k	Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
§ 23l	Zulage für Bergführer
§ 23m	Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23n	Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23o	Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
```

Abschnitt 5 Übergangsregelungen

```
§ 24	Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen
```

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht EZulV 1976

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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