§ 20 EVZStiftG — Inkrafttreten

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.