Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird ermächtigt, das Nähere zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
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Das Staatsministerium für Regionalentwicklung wird ermächtigt, das Nähere zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 durch Rechtsverordnung zu bestimmen.