nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 EVO 2023 — Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr

Eisenbahnverkehrs-Verordnung  
Stand: 08.08.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Beim Verkauf eines Fahrausweises für eine Zugfahrt, die ausschließlich im Schienenpersonennahverkehr durchgeführt wird, müssen das Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie jeder Fahrkartenverkäufer, der Fahrausweise ausstellt, den Reisenden über seine Rechte und Pflichten informieren, die sich aus dieser Verordnung sowie aus der Verordnung (EU) 2021/782 ergeben. Hierbei kann der Informationspflichtige eine Zusammenfassung verwenden.

(2) Die Information kann durch Aushang oder Auslage an geeigneter Stelle oder durch den Einsatz eines rechnergestützten Informations- und Buchungssystems erfolgen. Die Informationen müssen barrierefrei verfügbar und zugänglich sein.

---

Zitiervorschlag: § 10 EVO 2023

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EVO%202023/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
