Schifferpatentbewerber, die Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei führen wollen, werden von ihrer zuständigen Dienststelle geprüft. Diese bestimmt die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens und stellt das Patent zum Führen der Dienstfahrzeuge aus.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Schifferpatentbewerber, die Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei führen wollen, werden von ihrer zuständigen Dienststelle geprüft. Diese bestimmt die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens und stellt das Patent zum Führen der Dienstfahrzeuge aus.