Zuständig zur Durchführung dieser Verordnung (einschließlich BSO) ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Landratsamt Lindau (Bodensee).
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Zuständig zur Durchführung dieser Verordnung (einschließlich BSO) ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, das Landratsamt Lindau (Bodensee).