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§ 7 EUrlDbV (Brandenburg) — Anrechnung früheren Erholungsurlaubs

Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erholungsurlaub, den die Beamtin oder der Beamte in einem anderen Beschäftigungsverhältnis innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes für Zeiten erhalten hat, für die Erholungsurlaub nach dieser Verordnung zusteht, ist auf den Erholungsurlaub anzurechnen.