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V. EUZBBGVbg — Übergang zu Mehrheitsentscheidungen

Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 29.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Beabsichtigt der Rat, einen Beschluss zum Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen zu fassen, informiert die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und unterrichtet über ihre Willensbildung. Der Vorschlag oder die Initiative für diesen Beschluss ist ein Vorhaben im Sinne dieser Vereinbarung.