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# III. EUZBBGVbg — Information über europäische Rechtsakte

Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 29.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Nach Erlass eines europäischen Rechtsaktes unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierüber. Bei Richtlinien und Rahmenbeschlüssen informiert die Bundesregierung über die zu berücksichtigenden Fristen für die innerstaatliche Umsetzung und den Umsetzungsbedarf.

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Zitiervorschlag: III. EUZBBGVbg

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/EUZBBGVbg/iii.

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