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§ 12 EUObstGemüseDV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.