nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 EUObstGemüseDV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Durchführung von EU-Sondermaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.