Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Befähigung für die jeweilige Laufbahn erworben. Über den Erwerb der Befähigung ist der antragstellenden Person eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 auszuhändigen.
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Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsverfahrens wird die Befähigung für die jeweilige Laufbahn erworben. Über den Erwerb der Befähigung ist der antragstellenden Person eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 auszuhändigen.