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§ 32 EU-DBA-SBG — Schutz von Informationen und Geheimnissen

EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz

Stand: 17.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.