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§ 3 EU-DBA-SBG — Verfahrenssprache

EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz

Stand: 17.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jegliche Kommunikation zwischen der betroffenen Person und der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Anwendung dieses Gesetzes hat in deutscher Sprache zu erfolgen.