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§ 2 EStZustV — Anwendungszeitraum

Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2005 anzuwenden.