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§ 3 EStSchlEV 2024 — Rundung der Schlüsselzahlen

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung

Stand: 01.01.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.