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§ 5 EStSchlEV 2021

Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2021 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.