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§ 66 EStG — Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

Einkommensteuergesetz

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

(3) (weggefallen)